JudikaturVwGH

Ra 2018/11/0082 8 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juli 2020

Im Hinblick auf die Gebührenbefreiung nach § 23 BEinstG kommt ein Ersatz der Eingabengebühr (vor dem Verfahren vor dem VwGH) nicht in Betracht.

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