Ra 2018/10/0088 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Beim Recht auf richtige Anwendung eines vom Revisionswerber angeführten Gesetzes handelt es sich nicht um einen Revisionspunkt iSd § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG, sondern um einen Revisionsgrund, der nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiellrechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden kann (vgl. VwGH 4.7.2018, Ra 2018/10/0046; 29.3.2017, Ra 2016/10/0005; 19.4.2016, Ra 2016/01/0055).