Ra 2017/21/0222 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG 2014 ist dem Umstand, dass eine EWR-Bürgerin mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet ist, Bedeutung zuzumessen (vgl. VwGH 14.11.2017, Ra 2017/21/0130).