E3937/2019—VfGH Entscheidung
08. Juni 2020
…aus dem Grund, dass er über mangelnde Ortskenntnisse in der Großstadt Kabul verfügt, in eine Situation ernsthafter individueller Bedrohung des Lebens käme (vgl VwGH 19.06.2017, Ra 2017/19/0095). […]" 2.2. Aus den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes ergibt sich, auch wenn es das Bundesverwaltungsgericht unterlässt, das Alter des Beschwerdeführers bei seiner Ausreise aus Afghanistan festzustellen…