Ra 2017/17/0391 4 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Nach der Rechtsprechung des EGMR und des Verfassungsgerichtshofes ist auch das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in die zu beurteilende Verfahrensdauer einzurechnen (vgl. VwGH 26.4.2010, 2004/10/0024).
…der Rechtsprechung des EGMR und des Verfassungsgerichtshofes ist auch das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in die zu beurteilende Verfahrensdauer einzurechnen (vgl. VwGH 27.9.2018, Ra 2017/17/0391, Rn. 28, mwN). 21 Im vorliegenden Fall beträgt die zu beurteilende Gesamtverfahrensdauer daher mehr als viereinhalb Jahre. Es ist nicht ersichtlich, dass die…
…der Rechtsprechung des EGMR und des Verfassungsgerichtshofes ist auch das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in die zu beurteilende Verfahrensdauer einzurechnen (vgl. VwGH 27.9.2018, Ra 2017/17/0391, Rn. 28, mwN). Die zu beurteilende Gesamtverfahrensdauer beträgt im vorliegenden Fall daher mehr als dreieinhalb Jahre. Es ist nicht ersichtlich, dass die…
…nachziehenden Familienangehörigen ein Familienverfahren gemäß § 34 AsylG 2005 nach Einreise in das Bundesgebiet nicht offensteht, über das NAG 2005 zu erfolgen (vgl. VwGH 3.5.2018, Ra 2017/19/0609). Eine Schutzgewährung durch die Republik Österreich kommt daher nicht in Betracht. 3.2. Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat…