Ro 2017/15/0035 8 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Unionsrechtlich kann ein zinsfreier Zeitraum für eine angemessene abgabenrechtliche Prüfung bestehen (vgl. etwa EuGH 12.5.2011, Enel Maritsa Iztok 3, C-107/10; 24.10.2013, Rafinaria Steaua Romana, C-431/12; 6.7.2017, Glencore Agriculture, C-254/16; und 28. 2.2018, Nidera BV, C-387/16), der den Beginn des Verzinsungszeitraumes verschiebt. Im vorliegenden Fall hat der Unternehmer erst für den Zeitraum ab Jänner 2012 eine Verzinsung der Ansprüche betreffend Umsatzsteuer 2007 beantragt. Ab Jänner 2012 kann nicht mehr von einer zinsfreien Periode ausgegangen werden.