Ra 2017/13/0066 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Verrechnung von Pauschalbeträgen steht einer Beurteilung der Tätigkeit als unselbständig nicht entgegen; eine Erfolgsabhängigkeit (und damit ein Unternehmerwagnis) ist daraus jedenfalls nicht ableitbar. Dass den tätigen Personen Gewerbebefugnisse zugekommen seien, stellt keinen für die steuerliche Beurteilung maßgeblichen Umstand dar (vgl. das Erkenntnis vom 18. Dezember 2013, 2009/13/0230, mwN)