JudikaturVwGH

Ra 2017/12/0070 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2017

Mögliche positive Auswirkungen der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit auf die Leistungsfähigkeit dieses Beamten vermögen eine Rechtswidrigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht aufzuzeigen, die das wichtige dienstliche Interesse an der ständigen Aufrechterhaltung einer personellen Reserve unter Berücksichtigung spezieller sicherheitsbehördlicher Erfordernisse, bereits bestehender zeitlicher Belastungssituationen und aus personalwirtschaftlicher Sicht notwendiger Einplanungen von Freistellungen auf Grund anderer Rechtsvorschriften als gegeben und der Bewilligung einer (weiteren) Herabsetzung der Wochendienstzeit des Beamten entgegenstehend ansieht (vgl. E 13. März 2009, 2007/12/0092; E 28. Jänner 2010, 2009/12/0008).

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