Soweit das VwG vermeint, dass mangels eines Hinweises auf ein schuldhaftes Verhalten im Einleitungsbeschluss mittlerweile Verfolgungsverjährung nach § 72 Abs. 1 Z 1 LDG 1984 eingetreten sei, ist ihm zu entgegnen, dass auch ein fehlerhafter Einleitungsbeschluss, der aber rechtzeitig ist und dann in der Folge aufgehoben wird, zu einem Ausschluss der Verjährung führt (vgl. E 27. April 1989, 88/09/0004).
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