JudikaturVwGH

Ro 2017/08/0002 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 2017

§ 73 Abs. 1 ASVG bestimmt, dass "von jeder auszuzahlenden Pension" ein bestimmter Prozentsatz einzubehalten ist. Ist der Wert dieser auszuzahlenden Anspruchspension in einer ausländischen Währung angegeben, so ist - ähnlich der Bewertung eines Sachbezugs - ihr Wert in Euro nach dem den Verkehrswert abbildenden Umrechnungskurs zu dem Zeitpunkt zu bemessen, zu dem sie auszuzahlen ist.

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