Ra 2025/08/0086 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nach § 36 Abs. 2 AlVG sind bei der Beurteilung der Notlage die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des (der) Arbeitslosen zu berücksichtigen. Für eine möglichst realitätsnahe Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist gerade bei stark schwankenden Wechselkursen eine monatliche Betrachtungsweise - auf die das AlVG bei der Regelung der Einkommensanrechnung auch sonst abstellt - geboten. Dabei ist der offiziell verlautbarte Umrechnungskurs an dem Tag heranzuziehen, an dem die ausländische Geldleistung angewiesen wird (vgl. in diesem Sinn zur Bewertung von Pensionen in anderen Währungen für die Zwecke des § 73a Abs. 1 ASVG VwGH 4.5.2017, Ro 2017/08/0002, wobei nach der genannten Bestimmung nicht auf den Tag der tatsächlichen Auszahlung, sondern auf den Tag abzustellen ist, an dem die ausländische Rente nach den gesetzlichen Bestimmungen auszuzahlen ist).