Ro 2017/07/0007 9 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Um die Unschlüssigkeit des Gutachtens darzulegen, ist es notwendig, konkret und mit näherer Begründung darzulegen, worin die Unschlüssigkeit eines Gutachtens liegen soll (vgl. E 5. Oktober 2016, Ro 2014/06/0044).