RS/7100127/2025—BFG Entscheidung
30. September 2025
…notwendig ist, sofern die Behörde das Verfahren zügig betreibt und nicht grundlos zuwartet oder überflüssige Verfahrenshandlungen setzt (vgl. Ritz , aaO, Tz 14 sowie VwGH 14.9.2016, Ra 2016/18/0127 ). Zur Feststellung, ob ein behördliches Verschulden vorliegt, ist das Verschulden der Partei an der Verzögerung gegen jenes der Behörde abzuwägen.
Erwägungen
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes…