JudikaturVwGH

Ra 2016/16/0112 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2017

Gemäß § 196 Abs. 1 IO ist das Insolvenzverfahren mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans aufgehoben. Dies ist gemeinsam mit dem Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung in der Insolvenzdatei anzumerken. Eines Beschlusses auf Aufhebung des Insolvenzverfahrens bedarf es nicht (vgl. Mohr, Insolvenzordnung11, § 152b, Anm. 1).

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