RV/7104412/2024—BFG Entscheidung
03. April 2025
…dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 9.7.1997, 96/13/0185 ).
Auch nach VwGH 18.12.2017, Ra 2016/15/0071 (ebenso zB VwGH 24.2.2021, Ra 2020/15/01059), erfordert die Wiederaufnahme auf Antrag, dass es sich um eine für den Antragsteller neu hervorgekommene Tatsache handelt…