Ra 2016/12/0109 1 – Vwgh Rechtssatz
Ob das VwG die zu § 28 Abs 3 VwGVG 2014 ergangene Rechtsprechung des VwGH angesichts der einzelfallbezogen vorgelegenen Verfahrenskonstellation in jeder Hinsicht korrekt angewendet hat, stellt keine grundsätzliche Rechtsfrage dar.
…dazu auch VwGH 16.10.2015, Ra 2015/08/0042, VwGH 12.01.2016, Ra 2014/08/0028; zur vertretbaren Rechtsansicht der nur ansatzweisen Ermittlung siehe auch VwGH 25.01.2017, Ra 2016/12/0109). Gleiches gilt, wenn konkrete Anhaltspunkte annehmen lassen, dass die Verwaltungsbehörde (etwa schwierige) Ermittlungen unterließ, damit diese dann durch das Verwaltungsgericht vorgenommen werden (VwGH 26.06.2014, Ro…
…sich bei den in Rede stehenden Ermittlungen um solche handelt, bei denen die belangte Behörde besonders „nahe am Beweis“ ist (vgl. VwGH 25.01.2017, Ra 2016/12/0109). Da somit der maßgebliche Sachverhalt noch nicht feststeht, war in Gesamtbeurteilung der dargestellten Erwägungen der angefochtene Bescheid der belangten Behörde gemäß § 28 Abs. 3…
…in erster Linie das Verhalten in Freiheit maßgeblich. Außerdem ist auf die privaten und familiären Interessen des Beschwerdeführers Bedacht zu nehmen (vgl. VwGH 20.12.2016, Zl. Ra 2016/21/0109). Angesichts des gesetzten Fehlverhaltens des Beschwerdeführers gefährdet sein weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Dies insbesondere, da der Beschwerdeführer ausschließlich zur Begehung…
…einer Säumnis zu verneinen, weshalb sich die Säumnisbeschwerde als unzulässig erweist und zurückzuweisen ist (vgl. dazu VwGH 12.12.2019, Ra 2019/01/0249 bis 0250; 19.12.2018, Ra 2016/06/0109; 23.08.2017, Ra 2017/11/0150). Die Säumnisbeschwerde war daher spruchgemäß als unzulässig zurückzuweisen. 3.4. Gemäß § 24 Abs. 1 VwGVG hat das Verwaltungsgericht auf Antrag…
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