Mit dem Hinweis auf Sozialversicherungs-Richtlinien, Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht und arbeitsrechtliche Judikatur des OGH wird in der Revision ein Abweichen von der für die Beurteilung der Arbeitnehmerähnlichkeit nach § 2 Abs 2 lit b AuslBG allein maßgebliche Rechtsprechung des VwGH zu Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes nicht aufgezeigt.
Rückverweise