Ro 2016/08/0009 9 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Als "Betrieb" im Sinn des § 35 Abs. 1 ASVG ist nicht nur ein Betrieb im engeren Sinn ("technische Einheit") zu erachten, sondern jeder andere Lebensbereich (ein Haushalt, eine Hauswirtschaft oder eine sonstige Tätigkeit), in dem ein Dienstnehmer beschäftigt wird (vgl. etwa VwGH 24.2.2016, Ro 2016/08/0002).