11 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Krasse oder besonders gravierende Ermittlungslücken, die eine Zurückverweisung rechtfertigten, sind nicht durch in einem Verfahren zulässige Projektänderungen bzw. die Aufforderung zu solchen gegeben bzw. nicht mit derartigen Verfahrensschritten verbunden (vgl. E 27. August 2014, Ro 2014/05/0062).