JudikaturVwGH

11 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. August 2016

Krasse oder besonders gravierende Ermittlungslücken, die eine Zurückverweisung rechtfertigten, sind nicht durch in einem Verfahren zulässige Projektänderungen bzw. die Aufforderung zu solchen gegeben bzw. nicht mit derartigen Verfahrensschritten verbunden (vgl. E 27. August 2014, Ro 2014/05/0062).

Rückverweise