Ra 2016/06/0063 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Hat die Behörde einen Antrag zurückgewiesen, dann ist "Sache" sowohl eines Berufungsverfahrens vor einer im administrativen Instanzenzug übergeordneten Berufungsbehörde als auch eines Beschwerdeverfahrens vor dem VwG ausschließlich die "Rechtmäßigkeit der Zurückweisung" (VwGH 18.12.2014, Ra 2014/07/0002, 0003; 22.1.2015, Ra 2014/06/0055, mwN).