Ra 2016/05/0015 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Es obliegt dem Vertreter einer Partei, die ihm von einem Klienten mitgeteilten Umstände über den für den Beginn der Rechtsmittelfrist maßgebenden Zustelltag der angefochtenen Entscheidung nicht ungeprüft seiner Fristvormerkung zugrunde zu legen (Hinweis B vom 22. November 1995, 95/15/0055,0098).