Ro 2015/22/0010 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die innerstaatliche Ausgestaltung der Aufenthaltsbewilligung "Künstler" hindert den Drittstaatsangehörigen nicht daran, langfristig ansässig zu sein. Eine solche Konstellation fällt daher nicht unter die Ausnahme des Art. 3 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2003/109. Der Fremden kommt daher unmittelbar auf Grund der genannten Richtlinie die Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigte zu.