JudikaturVwGH

Ro 2015/22/0010 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2016

Die innerstaatliche Ausgestaltung der Aufenthaltsbewilligung "Künstler" hindert den Drittstaatsangehörigen nicht daran, langfristig ansässig zu sein. Eine solche Konstellation fällt daher nicht unter die Ausnahme des Art. 3 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2003/109. Der Fremden kommt daher unmittelbar auf Grund der genannten Richtlinie die Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigte zu.

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