Die gebührenrechtliche Beurteilung eines Weitergaberechts betreffend den Bestandsgegenstand hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 9. September 2015, Ro 2014/16/0072, geklärt. Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Parteiwechsel infolge der Ausübung eines vertraglich eingeräumten Weitergaberechts keine Vertragsauflösung bewirkt und daher nicht zu einer Ungewissheit hinsichtlich der Dauer des Bestandverhältnisses führt, die die Annahme eines auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrags rechtfertigen würde. Zwar war dort - anders als im vorliegenden Fall - die Bestandnehmerin berechtigt, ohne Zustimmung der Bestandgeberin ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu übertragen, doch hat der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich festgehalten, dass ein möglicher Parteiwechsel auf der Bestandgeberseite zu keiner anderen Beurteilung führen kann.
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