JudikaturVwGH

Ra 2015/08/0093 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 2015

Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, eindeutige Regelung trifft.

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