Ra 2015/05/0018 1 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Die Frist gemäß § 73 Abs. 1 AVG ist gewahrt, wenn bis zu deren Ablauf gegenüber der Partei ein die Verwaltungssache (meritorisch oder prozessual) gänzlich erledigender Bescheid erlassen wird (Hinweis E vom 23. Juni 2015, Ro 2015/05/0011, mwN).
…festzustellen. Keinesfalls ist es der Behörde gestattet, einem unklaren Antrag von vornherein einen für den Antragsteller ungünstigen Inhalt zu unterstellen (vgl. VwGH 24.1.2017, Ra 2015/05/0018, Rn. 13, mwN). 13 Das Verwaltungsgericht hätte bei verständiger Würdigung des aktenkundigen Inhaltes des Schreibens vom 16. August 2023 im Zusammenhalt…
…kann außer in Fällen einer Zurückweisung der Beschwerde nur die an die Stelle des Ausgangsbescheids getretene Beschwerdevorentscheidung (vgl. VwGH 24.2.2022, Ro 2020/05/0018, mwN). 13 Weiters ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs eine Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 VwGVG nicht anders als die Entscheidung des Verwaltungsgerichts…
…weder mit vertretbarem Aufwand durch einzelfallbezogene Feststellungen, noch durch repräsentative Studien ermitteln, so kann ein solches Potenzial nicht berücksichtigt werden (vgl. VwGH 25.11.2015, Ra 2015/10/0037, mit Verweis auf VwGH 20.11.2013, 2012/10/0125; 9.12.2013, 2012/10/0196; 25.4.2014, 2013/10/0022). 16 Soweit in der oben (in…