JudikaturVwGH

Ra 2015/05/0003 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2015

Es kommt für die Beurteilung, ob alle notwendigen Zustimmungserklärungen der Eigentümer oder Miteigentümer der Liegenschaft vorgelegen sind, auf die Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Einbringung des Baubewilligungsantrages an (Hinweis E vom 12. November 2002, 2002/05/0756).

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