JudikaturVwGH

Ra 2015/05/0003 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2015

Eine Eigentümerzustimmung, die nicht als Beleg des Bauansuchens vorgelegt wird, sondern erst durch ein Beweisverfahren von der Behörde erhoben werden muss, ist keinesfalls "liquid" (Hinweis E vom 11. Oktober 1994, 94/05/0229).

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