Rückverweise
Eine Eigentümerzustimmung, die nicht als Beleg des Bauansuchens vorgelegt wird, sondern erst durch ein Beweisverfahren von der Behörde erhoben werden muss, ist keinesfalls "liquid" (Hinweis E vom 11. Oktober 1994, 94/05/0229).
Behörde erst den konkreten Inhalt und die Aktualität eines Wohnungseigentumsvertrages prüfen und sich mit einem allfälligen Übergang der Verpflichtungen auf Rechtsnachfolger auseinandersetzen (vgl. VwGH 24.2.2015, Ra 2015/05/0003, in dem die Zustimmung eines Rechtsvorgängers in einem Kaufvertrag nicht als liquider Nachweis der Zustimmung gewertet wurde).…
erfüllt, wenn die Eigentümerzustimmung nicht als Beleg des Ansuchens vorgelegt wird, sondern erst durch ein Beweisverfahren von der Behörde erhoben werden muss (vgl. VwGH 24.2.2015, Ra 2015/05/0003, mwN, zu § 63 Abs. 1 lit. c BO). Vertragliche Vereinbarungen mit dem Grundeigentümer vermögen die nach der Bauordnung erforderliche Zustimmung nicht zu ersetzen (vgl…
Ort erfüllt werden kann, wenn also nur an diesem bestimmten Ort gehandelt hätte werden können, um die Unterlassung zu vermeiden (vgl. VwGH 27.6.2017, Ra 2017/05/0092; VwGH 18.2.2015, Ra 2015/04/0003, 0004; VwGH 8.4.2014, 2011/05/0031, 0032; VwGH 15.9.2005, 2003/07/0022). Im Vordergrund steht die Ortsbezogenheit, weil nur dort tatsächlich der Rechtsbruch vermieden werden…
…Wortlautes des § 25 Abs. 1 letzter Satz AlVG hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage ab (vgl. VwGH 27.02.2018, Ra 2018/05/0011 mHa 21.01.2015, Ra 2015/12/0003).…
…28 Abs. 5 VwGG (siehe dazu VwGH 20.9.2021, Ro 2020/08/0008; zu den Ausnahmen ausführlich VwGH 25.3.2015, Ro 2015/12/0003, jeweils mwN), im Rahmen der Sache des Verfahrens. 13 Die Angelegenheit, die den Gegenstand des behördlichen Verfahrens und des abschließenden Bescheids gebildet hat ist die…
…VwGG geforderten Gründen, aus denen entgegen dem Ausspruch des Verwaltungsgerichts die Revision für zulässig erachtet wird, nicht entsprochen (vgl. etwa VwGH 29.1.2016, Ra 2015/06/0128, VwGH 19.4.2016, Ra 2016/02/0062, mwN, VwGH 6.4.2023, Ra 2023/05/0046, mwN; insbesondere VwGH …