Ra 2015/05/0003 3 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Eine Eigentümerzustimmung, die nicht als Beleg des Bauansuchens vorgelegt wird, sondern erst durch ein Beweisverfahren von der Behörde erhoben werden muss, ist keinesfalls "liquid" (Hinweis E vom 11. Oktober 1994, 94/05/0229).
Behörde erst den konkreten Inhalt und die Aktualität eines Wohnungseigentumsvertrages prüfen und sich mit einem allfälligen Übergang der Verpflichtungen auf Rechtsnachfolger auseinandersetzen (vgl. VwGH 24.2.2015, Ra 2015/05/0003, in dem die Zustimmung eines Rechtsvorgängers in einem Kaufvertrag nicht als liquider Nachweis der Zustimmung gewertet wurde).…
erfüllt, wenn die Eigentümerzustimmung nicht als Beleg des Ansuchens vorgelegt wird, sondern erst durch ein Beweisverfahren von der Behörde erhoben werden muss (vgl. VwGH 24.2.2015, Ra 2015/05/0003, mwN, zu § 63 Abs. 1 lit. c BO). Vertragliche Vereinbarungen mit dem Grundeigentümer vermögen die nach der Bauordnung erforderliche Zustimmung nicht zu ersetzen (vgl…
dann vor, wenn das Verwaltungsgericht diese Gesamtabwägung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hätte (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 18. Februar 2015, Ra 2015/08/0003). Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalles auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. die hg…
…28 Abs. 5 VwGG (siehe dazu VwGH 20.9.2021, Ro 2020/08/0008; zu den Ausnahmen ausführlich VwGH 25.3.2015, Ro 2015/12/0003, jeweils mwN), im Rahmen der Sache des Verfahrens. 13 Die Angelegenheit, die den Gegenstand des behördlichen Verfahrens und des abschließenden Bescheids gebildet hat ist die…
…VwGG geforderten Gründen, aus denen entgegen dem Ausspruch des Verwaltungsgerichts die Revision für zulässig erachtet wird, nicht entsprochen (vgl. etwa VwGH 29.1.2016, Ra 2015/06/0128, VwGH 19.4.2016, Ra 2016/02/0062, mwN, VwGH 6.4.2023, Ra 2023/05/0046, mwN; insbesondere VwGH …