JudikaturVwGH

Ra 2015/02/0156 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2015

Die Revisionswerberin weist in den Ausführungen zur Zulässigkeit der Revision auf eine nach ihrer Ansicht vorliegende Verletzung der Manuduktionspflicht durch das VwG hin. Damit wird der Sache nach eine Rechtsfrage des Verfahrensrechtes angesprochen; einer solchen Frage kann grundsätzliche Bedeutung zukommen, wenn tragende Grundsätze des Verfahrensrechtes auf dem Spiel stehen (vgl. E 20. November 2014, Ra 2014/07/0052). Dies ist hier jedoch schon deshalb nicht der Fall, weil die Revisionswerberin der Ladung zur Verhandlung vor dem VwG nicht Folge geleistet hat, obgleich sie in der Ladung ausdrücklich auf die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens hingewiesen wurde.

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