Ra 2015/01/0241 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei Wegweisung und Betretungsverbot handelt es sich um eine administrativ-rechtliche Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung und nicht um eine strafrechtliche Anklage im Sinne des Art 6 MRK (vgl. idS zum Waffenverbot das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 2014, Ro 2014/03/0063, mwN).