Ra 2014/19/0127 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Hat der Revisionswerber seinen Heimatstaat als Minderjähriger verlassen bzw. erfolgte die Erzählung der Fluchtgeschichte aus der Perspektive eines Minderjährigen, ist auf diese Umstände in der Entscheidung einzugehen (Hinweis E vom 16. April 2002, 2000/20/0200). Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines - im Zeitpunkt der fluchtauslösenden Ereignisse - Minderjährigen bedarf es daher einer besonders sorgfältigen Beweiswürdigung (Hinweis E vom 24. September 2014, Ra 2014/19/0020, mwN).