Ro 2014/12/0023 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Vor dem Hintergrund der hg. Rechtsprechung (vgl. E 12. November 2008, 2005/12/0123), wonach die Zuweisung eines Landesbeamten zu einem ausgegliederten Rechtsträger für den Beamten ähnliche Auswirkungen wie eine Versetzung hat und bei der Zuweisung von Landesbeamten zu einem ausgegliederten Rechtsträger im Zuweisungsbescheid jedenfalls auch Dienstort und Dienststelle festzulegen sind, kann - im Hinblick auf die gegenüber einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle des Bundes sogar erhöhte Schutzwürdigkeit des Beamten - eine (allenfalls teilweise) Zuweisung zu einem anderen Rechtsträger außerhalb einer Nebentätigkeit jedenfalls nicht durch dienstrechtliche Weisung bewirkt werden.