Ro 2014/09/0050 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff. Grundlage für die rechtliche Würdigung ist ein ausreichend erhobener Sachverhalt. Dabei ist nach § 2 Abs. 4 AuslBG dessen wahrer wirtschaftlicher Gehalt maßgebend (vgl. E 17. November 2004, 2003/09/0025).