JudikaturVfGH

G378/2015 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 2016

Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des §63 AußStrG (Zulassungsvorstellung) und der Wortfolge "§52 Abs1 WEG 2002" in §62a Abs1 Z4 VfGG; Anlassfall zu G72/2016, E v 14.06.2016.

Die Antragstellerin hat den Antrag aus Anlass einer Zulassungsvorstellung verbunden mit einem außerordentlichen Revisionsrekurs gegen einen Sachbeschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien gestellt. Damit hat die Antragstellerin keinen Antrag aus Anlass einer "von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache" iSd Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestellt.

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