JudikaturVfGH

G13/12 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2012

Zurückweisung des Individualantrags einer Gesellschafterin einer GmbH auf Aufhebung von Teilen des §1, §3, §4, §5, §9 und §10 Gesellschafter-AusschlussG, BGBl I 75/2006 idF

BGBl I 71/2009 (BG über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern, Art6 des Übernahmerechts-ÄnderungsG 2006).

Zumutbarkeit der Geltendmachung der Bedenken gegen die angefochtenen Bestimmungen im Gerichtsverfahren betr die Klage der Antragstellerin auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Generalversammlung über ihren Ausschluss aus der Gesellschaft gem §41 GmbHG.

Kein Vorliegen besonderer außergewöhnlicher Umstände: selbst bei Fortsetzung des - auf Antrag der Antragstellerin unterbrochenen - firmenbuchrechtlichen Eintragungsverfahrens keine Erkennbarkeit (iSd E v 04.03.11, G105/10) gravierender Folgen der Eintragung des Ausschlusses; nachträgliche Überprüfung der zivilgerichtlichen Entscheidung daher ausreichend in Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis.

Rückverweise