JudikaturOGH

RS0132694 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. September 2025

Ein Angeklagter, der die Verfahrenssprache nicht versteht, hat das Recht auf schriftliche Übersetzung des noch nicht rechtskräftigen Urteils und Zustellung derselben gemeinsam mit dem Urteil.

Rückverweise