Werden durch ein und dieselbe Tat mehrere nach § 17 WaffG verbotene Waffen unbefugt besessen, wird nur ein Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG verwirklicht.
Rückverweise
…verbotener Waffen durch ein und dieselbe Tat nur ein Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG verwirklicht wird (RIS-Justiz RS0130142). Demnach ist dem Angeklagten zu Punkt II des Urteils nur ein Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG anzulasten, wobei…
…2 und 3 WaffG jeweils auf die Gesamtmenge der von einer Person im Tatzeitraum unbefugt besessenen Gegenstände („Waffen oder Munition“) abzielen (RIS-Justiz RS0130142). Mit der demnach rechtsirrigen Annahme mehrerer Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG zu II./2./ bis 5./ – richtig…
…bezeichneten Schusswaffen unbefugt besitzt oder führt (zur vergleichbaren Situation bei § 50 Abs 1 Z 2 und 3 WaffG siehe RIS Justiz RS0130142; Fabrizy/Michel-Kwapinski/Oshidari , StGB 14 § 50 WaffG Rz 1/1). [8] Die Instruktionsrüge (Z 8) behauptet, dass die (allerdings ohnedies…
…oder Munition und des Kriegsmaterials (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) zielen, die vom Täter gleichzeitig (im Sinn von zeitlich übereinstimmend) tatbestandsmäßig manipuliert werden (vgl RIS-Justiz RS0130142). Die in Z 1 bis 6 des § 50 Abs 1 WaffG normierten Tatbilder wiederum sind als kumulatives Mischdelikt aufzufassen (RIS-Justiz…
… 12 WaffG mehrere Waffen unbefugt besessen, wird nur ein Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG verwirklicht (RIS Justiz RS0130142 [T1]). Mit der auf Basis des Urteilssachverhalts rechtsirrigen Annahme mehrerer Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (US 3…
…Abs 1 Z 1 StGB (VI/) und nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG (IX/; vgl aber RIS Justiz RS0130142) sowie jeweils eines Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (VII/) und der Nötigung nach § 105 Abs 1…
…mehrerer Waffen durch ein und dieselbe Tat nur ein Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG verwirklicht wird (RIS Justiz RS0130142 [T1]). Demnach ist dem Angeklagten E* K* zu IV./ des Urteils nur ein Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG…
…ihm dies gemäß § 12 [WaffG] verboten ist“, auf die Gesamtmenge solcher von einer Person im Tatzeitraum unbefugt besessenen Gegenstände abzielt (RIS Justiz RS0130142). Mit der demnach auf Basis des Urteilssachverhalts rechtsirrigen Annahme mehrerer Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG ist kein Nachteil…