RS0124353 – OGH Rechtssatz
Eine nicht freigestellte und erst nach Zurückweisung der gegnerischen außerordentlichen Revision durch den Obersten Gerichtshof eingebrachte (eingelangte) Revisionsbeantwortung ist beschlussmäßig zurückzuweisen.
…Akts an die Geschäftsabteilung, aber noch am 26. Juni 2025 eingelangte Revisionsbeantwortung der beklagten Partei ist daher wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RS0124353).…
…Revision der Beklagten zurück. Die nicht freigestellte und am 15. Juli 2013 beim Obersten Gerichtshof eingelangte Revisionsbeantwortung des Klägers ist zurückzuweisen (RIS Justiz RS0124353).…
…Revisionsbeantwortung des Beklagten, deren Beantwortung nicht freigestellt wurde, ist erst am 7. 10. 2011 beim Obersten Gerichtshof eingelangt und damit zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0124353).…
…ZPO zurückgewiesen. Die nicht freigestellte, erst am 3. 10. 2013 beim Obersten Gerichtshof eingelangte Revisionsbeantwortung der beklagten Partei ist daher zurückzuweisen (RIS Justiz RS0124353).…
…übermittelt wurde. Mangels Freistellung nach § 508a Abs 2 ZPO ist die Revisionsbeantwortung nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geeignet und daher zurückzuweisen (RIS Justiz RS0124353; RS0113633).…
…der klagenden Partei, deren Einbringung nicht freigestellt wurde, ist erst am 4. 4. 2011 beim Obersten Gerichtshof eingelangt und damit zurückzuweisen (RIS Justiz RS0124353).…
…zurückgewiesen. Die Revisionsbeantwortung der bekagten Partei, deren Einbringung nicht freigestellt wurde, ist am 24. 2. 2010 beim Obersten Gerichtshof eingelangt und damit zurückzuweisen (RIS Justiz RS0124353; 7 Ob 124/02i).…
…Freistellung nach § 508a Abs 2 ZPO ist die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geeignet und daher zurückzuweisen (RIS Justiz RS0124353; RS0113633).…
…2015 übermittelt wurde. Eine erst nach Zurückweisung der gegnerischen außerordentlichen Revision durch den Obersten Gerichtshof eingebrachte (eingelangte) Revisionsbeantwortung ist beschlussmäßig zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0043690 [T8]; RS0124353).…
…Zurückweisung der außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof ein. Sie ist daher wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache nicht mehr sachlich zu behandeln, sondern zurückzuweisen (RIS Justiz RS0124353).…
…die dem Obersten Gerichtshof am 2. April 2015 übermittelt wurde. Sie ist wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RIS Justiz RS0043690 [T4, T8]; RS0124353).…
…freigestellte Revisionsbeantwortung eingebracht, die dem Obersten Gerichtshof am 7. 9. 2016 übermittelt wurde. Sie ist wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RIS Justiz RS0124353; RS0043690 [T4, T8]).…
…Erstgericht eine nicht freigestellte Revisionsbeantwortung eingebracht, die dem Obersten Gerichtshof in der Folge übermittelt wurde. Sie ist wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RIS Justiz RS0124353).…
…eine nicht freigestellte Revisionsbeantwortung eingebracht, die dem Obersten Gerichtshof in der Folge übermittelt wurde. Sie ist wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (vgl RIS Justiz RS0124353).…
…Erstgericht eine nicht freigestellte Revisionsbeantwortung eingebracht, die dem Obersten Gerichtshof in der Folge übermittelt wurde. Sie ist wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0124353).…
…2021 eingelangte und dem Obersten Gerichtshof am 27. Mai 2021 übermittelte Revisionsbeantwortung der klagenden Partei ist daher wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RS0124353).…
…freigestellte Revisionsbeantwortung eingebracht, die dem Obersten Gerichtshof am 13. Jänner 2022 übermittelt wurde. Sie ist wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RIS Justiz RS0124353; RS0043690 [T4, T8]).…
…2023 eingelangte und dem Obersten Gerichtshof am 8. Februar 2023 übermittelte Revisionsbeantwortung der klagenden Partei ist daher wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RS0124353).…
…eingelangte und dem Obersten Gerichtshof am 27. Juni 2024 übermittelte „Revisionsbeantwortung“ der beklagten Partei ist wegen inzwischen endgültig erledigter Rechtssache zurückzuweisen (RS0124353).…
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