RS0120980 – OGH Rechtssatz
Zieht die verfehlte rechtliche Beurteilung einer von mehreren gleichartigen schadens- oder wertqualifizierten Taten weder einen Freispruch von dieser Tat noch eine Veränderung der nach § 29 StGB gebildeten Subsumtionseinheit nach sich, entzieht sie sich der Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde. Sie kann aber mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes geltend gemacht werden.