RS0120233 – OGH Rechtssatz
Wiederholte Verwirklichung des selben Tatbestandes in kurzer zeitlicher Abfolge (hier des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB) kann als tatbestandliche Handlungseinheit gesehen werden. Der dogmatische Begriff der „verstärkten Tatbildmäßigkeit" ist überholt.