Unterbrechung eines Diesel-Abgasskandal-Verfahrens (VW-Motor C*) bis zur EuGH-Vorabentscheidung im Verfahren 7 Ob 163/24g—OLG Innsbruck Entscheidung
2R58/25h08. Mai 2025
…dahin, dass alle Gerichte der Mitgliedstaaten die vom EuGH vorgenommene Auslegung zu beachten haben (vgl RS0110582 [T2, T3]). Vorabentscheidungsersuchen anderer Gerichte begründen zwar keine Unterbrechungspflicht (RS0114648), wenn aber dieselben Erwägungen betreffend Auslegungszweifel unionsrechtlicher Vorschriften auch für die vorliegende Rechtssache gelten, ist es zweckmäßig und geboten, mit der Entscheidung bis zu jener…