JudikaturOGH

RS0111817 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Die Frage, ob ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages vorliegt, hängt so sehr von den Umständen des Einzelfalles ab, dass sie regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO bildet.

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