JudikaturOGH

RS0106197 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. August 2002

Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes als Rechtsmittelgericht über Sachverständigengebühren (Dolmetschergebühren) ist ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht vorgesehen (§ 41 Abs 1 GebAG).

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