RS0102885 – OGH Rechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 562 ZPO
A Rechtsnatur der gerichtlichen Aufkündigungen
als Formalakt
B Der Kündigungsinhalt (das Kündigungsbegehren)
C Der Auftrag zur Übergabe oder zur Übernahme
D Die Einwendungen : Allgemeines
E Eventualmaxime
Informationen zu § 562 ZPO
Verweisungen:
Zurücknahme der Kündigung: Bei § 571 ZPO
Zurücknahme der Einwendungen: Bei § 562 ZPO
Legitimation: Bei § 561 ZPO
Verhältnis früherer zu späterer Kündigung §§ 233, 411 Aa, 230, 568 B ZPO.
Achtung! Änderung der Rechtslage durch KSchG!