JudikaturOGH

RS0102885 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 1996

Übersicht der Entscheidungen zu § 562 ZPO

A Rechtsnatur der gerichtlichen Aufkündigungen

als Formalakt

B Der Kündigungsinhalt (das Kündigungsbegehren)

C Der Auftrag zur Übergabe oder zur Übernahme

D Die Einwendungen : Allgemeines

E Eventualmaxime

Informationen zu § 562 ZPO

Verweisungen:

Zurücknahme der Kündigung: Bei § 571 ZPO

Zurücknahme der Einwendungen: Bei § 562 ZPO

Legitimation: Bei § 561 ZPO

Verhältnis früherer zu späterer Kündigung §§ 233, 411 Aa, 230, 568 B ZPO.

Achtung! Änderung der Rechtslage durch KSchG!

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