Informationen zu § 1053 ABGB
Leasing nur bei § 1090 II ABGB
§ 1053 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1053 Kaufvertrag.
…Vier u. zwanzigstes Hauptstück. Von dem Kaufvertrage. Kaufvertrag. § 1053. Durch den Kaufvertrag wird eine Sache um eine bestimmte Summe Geldes einem Andern überlassen. Er gehört, wie der Tausch, zu den Titeln ein Eigenthum zu…
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