Informationen zu § 242 ABGB
Aufgehoben durch Art I Z 43 KindG
§ 242 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 242 Handlungsfähigkeit
…§ 242. (1) Die Handlungsfähigkeit einer vertretenen Person wird durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Erwachsenenvertretung nicht eingeschränkt. (2) Soweit dies zur Abwendung einer ernstlichen und erheblichen Gefahr…
§ 310 Erwerbung des Besitzes.
… 310. Kinder unter sieben Jahren sowie nicht entscheidungsfähige Personen können – außer in den Fällen des § 170 Abs. 3, § 242 Abs. 3 und § 865 Abs. 2 – Besitz nur durch ihren gesetzlichen Vertreter erwerben. Im übrigen ist die Fähigkeit zum selbständigen…
§ 865 Erfordernisse eines gültigen Vertrages:
…die Person entscheidungsfähig ist und wird bei Volljährigen vermutet; bei Minderjährigen sind die §§ 170 und 171 , bei Volljährigen ist der § 242 Abs. 2 zu beachten. (2) Ein bloß zu ihrem Vorteil gemachtes Versprechen kann jede Person annehmen. (3) Rechtsgeschäftliches Handeln von nicht geschäftsfähigen Volljährigen ist…
§ 123 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 123 Bestellung
…Ausspruch über die Kosten. (2) Im Beschluss über die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters oder mit gesondertem Beschluss kann das Gericht auch einen Genehmigungsvorbehalt ( § 242 Abs. 2 ABGB ) und die Beendigung einer Vorsorgevollmacht oder einer gesetzlichen oder gewählten Erwachsenvertretung anordnen. Gegebenenfalls kann es auch aussprechen, dass für nicht von der gerichtlichen Erwachsenenvertretung umfasste…
§ 129
…§ 129. Vor Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts ( § 242 Abs. 2 ABGB ) muss sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von der betroffenen Person verschaffen, vor der Aufhebung eines Genehmigungsvorbehalts nur dann, wenn es dies für erforderlich hält…
§ 20 GBG 1955 · GBG 1955 · Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955
§ 20
…der betreffenden Grundbuchseinlage eine Eintragung erwirkt, sich auf die Unkenntnis dieser Verhältnisse nicht berufen kann; zum Beispiel die Anmerkung der Minderjährigkeit, des Genehmigungsvorbehalts ( § 242 Abs. 2 ABGB ), wenn er die eingetragenen Rechte umfasst, des Eintritts der Volljährigkeit, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder b) zur Begründung bestimmter, nach den Vorschriften dieses oder eines…
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