Übersicht der Entscheidungen zu § 171 ABGB
§ 57 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 57 Zentrale Informationssammlung; Zulässigkeit der Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung
…andere Behörden gemeinsam verarbeiten, wenn 1. gegen den Betroffenen ein inländischer richterlicher Befehl, eine Anordnung der Staatsanwaltschaft auf Grund einer gerichtlichen Bewilligung gemäß § 171 StPO sowie eine Anordnung der Staatsanwaltschaft gemäß § 169 StPO oder eine Anordnung des Vorsitzenden eines finanzbehördlichen Spruchsenates zur Ermittlung des Aufenthaltes oder…
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