JudikaturOGH

RS0106312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2025

Obsorgeentscheidungen haben eine zukunftsbezogene Rechtsgestaltung zum Inhalt. Sie können nur dann sachgerecht sein, wenn sie auf einer aktuellen bis in die jüngste Gegenwart reichenden Tatsachengrundlage beruhen.

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