7Ob198/05a—OGH Entscheidung
19. Oktober 2005
…von Gebäuden, die solche Maßnahmen verhinderten, untersagt werden sollte, erscheint plausibel. Die damit vorgenommene, die Grenze des äußersten möglichen Wortsinns nicht überschreitende (vgl RIS-Justiz RS0016495; RS008796), teleologische Reduktion der betreffenden Bescheidbestimmung begegnet umso weniger Bedenken, als eine solche Interpretation festgestelltermaßen auch bereits von der Baubehörde nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung…