JudikaturOGH

RS0012260 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

Der Revisionsrekurs gegen eine Entscheidung, mit der die Abweisung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ohne Einvernahme des Gegners der gefährdeten Partei, bestätigt wurde, ist unzulässig (§ 402 Abs 2 EO, 780 BlgNR 18 GP, 2).

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