6Ob279/02a—OGH Entscheidung
12. Dezember 2002
…§ 273 ZPO (2 Ob 13/99x), die schon grundsätzlich, weil sie von den Umständen des Einzelfalls abhängt, keine über den Anlassfall hinausgehende Bedeutung hat (RS0040494). Darüber hinaus ist hier festzuhalten, dass im Ergebnis kein Fall der richterlichen Einschätzung eines Interesses im Sinne des § 273 ZPO vorliegt, weil die Feststellung…